Versagungsantrag durch nicht beteiligten Gläugiber

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AliceImWunderland
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#11

22.04.2014, 10:57

Vielen Dank für Eure Antworten. Hier kurzer Zwischenstand: unser Versagungsantrag ist erwartungsgemäß abgeschmettert worden. Auch das Rechtsmittel dagegen hat nichts gebracht. :(
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
joggellive
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#12

13.05.2014, 12:05

Ich kann michsogar erinnern, das eine Bekanntgabe des Schuldners nicht zwangsläufig sein muss. ich glaube mal ein Urteil oder Komentar gelesen zu haben , das die Bekanntmachen auf www.insolvenzbekanntmachung.de völlig ausreicht um die Gläubiger zu infomieren, somit wäre der Versagungsantrag ohnehin mit eurer Begründung, abzuweisen.
Spargelranger
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#13

13.05.2014, 23:28

Siehe § 9 Abs. 3 InsO:

(3) Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt.
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