Versagungsantrag durch nicht beteiligten Gläugiber
- AliceImWunderland
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Vielen Dank für Eure Antworten. Hier kurzer Zwischenstand: unser Versagungsantrag ist erwartungsgemäß abgeschmettert worden. Auch das Rechtsmittel dagegen hat nichts gebracht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Ich kann michsogar erinnern, das eine Bekanntgabe des Schuldners nicht zwangsläufig sein muss. ich glaube mal ein Urteil oder Komentar gelesen zu haben , das die Bekanntmachen auf www.insolvenzbekanntmachung.de völlig ausreicht um die Gläubiger zu infomieren, somit wäre der Versagungsantrag ohnehin mit eurer Begründung, abzuweisen.
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Siehe § 9 Abs. 3 InsO:
(3) Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt.
(3) Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt.