Insolvenzstatistik

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TanjaB.

#11

05.03.2013, 09:53

Mal sehen, ob ich alles richtig versanden habe :pfeif :

Ich gebe die Daten ab,

- über Aufhebung, bzw. Einstellung des Inso-Verfahrens
- die Ankündigung der Restschuldbefreiung (damit dürfte der Beschluss gemeint sein, der mit Aufhebung des Inso-Verfahrens kommt, oder?
- dann wenn die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren erteilt wurde

habe ich was vergessen?

Das ganze gilt ja für Verfahren ab 2009. Was ist mit den Verfahren aus 2007, wo jetzt RSB erteilt wird. Melde ich das auch, weil RSB nach dem 01.01.2013 (also nach Inkrafttreten des Gesetzes) erteilt wurde?
GS
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#12

06.03.2013, 10:11

Hallo zusammen,
wie macht ihr es mit dem Versand? Müssen die Meldebögen postalisch an das Insolvenzgericht und diese schicken es dann weiter? Oder nutze ich den elektr. Link in meinem Winsolvenzp3 und muss nichts an das Amtsgericht schicken?
Hilflose Grüsse aus Baden-Württemberg
TanjaB.

#13

06.03.2013, 13:53

Also ich habe das jetzt so verstanden, dass ich das über unser Inso-Programm direkt ans Statistische Bundeamt schicke. Aber jetzt wo ich das hier so lese fällt mir wieder ein, dass ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ich dann auch irgendwie das dem Gericht mitteilen muss??? *amkopfkraz*

Vielleicht kann ja auch noch jemand meine Frage #11 beantworten?
Spargelranger
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#14

07.03.2013, 07:43

Also nach meinem Erkenntnisstand erfolgt eine Meldung zum Ergebnis des eröffneten Verfahrens (d. h. eigentlich mit Aufhebung, da mit Ankündigung RSB die Schlussverteilung noch nicht vollzogen sein muss) sowie zur Erteilung der RSB. Also je Verfahren 2 Meldungen.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Bundesamt werden wir nun doch die elektronische Meldung (direkt ans Bundesamt) über Winsolvenz machen (Kosten 0,30€ je Verfahren), da die Kosten für postalische Übersendung und der Zeitaufwand für das Ausfüllen der Bögen deutlich höher wären. In manchen Bundesländern haben die Landesämter nicht einmal am Comuputer ausfüllbare PDF Formulare herausgegeben, sodass man sich wirklich mit dem Kuli hinsetzen und ausfüllen müsste. Nach Rü mit dem Bundesamt geben die dann eine Meldung an die Gerichte weiter, sodass die ihre Häkchen wegen der Vollständigkeit machen können. Die Gerichte prüfen nicht den Inhalt, sondern nur die Vollständigkeit, also ob Verwalter X seine Y Verfahren gemeldet hat.
TanjaB.

#15

07.03.2013, 10:02

Hilfe, mir wird das alles zuviel. Kosten tut das auch noch?
Ich bekomme hier jetzt zum wiederholten male ID's in Verfahren zugschickt. Hat das auch was mit der Stastik zu tun? Ich glaube, ich muss dringend mal mit dem hiesiegen Amtsgericht telefonieren. Wer hat sich eigentlich so einen Mist ausgedacht?
Spargelranger
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#16

07.03.2013, 10:07

Die elektronische Übermittlung kostet bei Winsolvenz und wird vom STP (Softwarehersteller) geltend gemacht, das hängt von der Verwaltersoftware und deren Hersteller ab.

Mit den ID's meinst du sicher die Kennzahlen des Gerichtes. Jedes InsO Gericht hat eine bestimmte Nummer, die auf den Bögen angegeben werden muss.
TanjaB.

#17

07.03.2013, 10:11

Also, das mit dieser Nummer des Gerichts ist eigentilch schon eingerichtet im Programm. Ich hab heute nicht mehr die nötige Energie und einen zu vollen Schreibtisch, aber morgen werde ich mal beim Gericht anrufen, wofür die nun wieder ist.
TanjaB.

#18

07.03.2013, 14:03

Spargelranger hat geschrieben:Also nach meinem Erkenntnisstand erfolgt eine Meldung zum Ergebnis des eröffneten Verfahrens (d. h. eigentlich mit Aufhebung, da mit Ankündigung RSB die Schlussverteilung noch nicht vollzogen sein muss) sowie zur Erteilung der RSB. Also je Verfahren 2 Meldungen.

Gilt denn diese Meldung der Erteilung der RSB tatsächlich auch erst für die Verfahren ab 2009? Dann würde diese Meldung ja im Augenblick noch wegfallen und erst frühestens 2015 interessant werden? Oder melde ich auch die Verfahren aus 2007, wo jetzt die RSB beendet ist?
TanjaB.

#19

08.03.2013, 17:56

So, hab heute mal mit dem hiesigen Amtsgericht telefoniert. Ich schicke die Daten an das Statistische Bundesamt, drucke das Protokoll aus, auf dem ich handschriftlich vermerken muss, zu welchem Verfahren es gehört, schicke eine Kopie davon an das Amtsgericht (das werde ich sammeln und dann ca. 14tägig ans Gericht schicken, damit die dann kontrollieren können, ob ich alles melde. Das Ganze gilt tatsächlich nur für die Verfahren ab 01.01.2009, nicht für die Verfahren in denen jetzt RSB erteilt wird.

Zur ID die mir in einigen Verfahren jetzt mitgeteilt wird sagte man mir, dass dass aus irgendwelchen technischen Gründen derzeit nicht einfach so für alle Verfahren vergeben werden kann, irgendein Button ist noch nicht vorhanden und man weiß auch nicht wann das kommt. Ich solle die Daten einfach ohne ID übersenden.

Am Montag noch ein (hoffentlich) kurzes Telefonat mit dem guten Menschen von InsoDaten um eine Verständnisfrage zu klären und dann kann ich hoffentlich endlich loslegen. So langsam wird ja auch Zeit.
TanjaB.

#20

18.04.2013, 14:34

So, ich haben fertig....glaube ich zumindest.

Soweit ich das erkennen kann, habe ich alle Verfahren, die ich bis Ende April melden muss, gemeldet. :huepf

Was passiert, wenn ich ein Verfahren übersehen haben sollte?
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