Re: Eintragung Zwangshypothek - vorläufige Insolvenz
Verfasst: 02.08.2018, 16:26
§88 InsO ist somit nicht einschlägig.
Die Restschuldbefreiung berührt nach §301 II i.V.m. §49 InsO auch nicht das Recht auf Befriedigung aus der Hypothek.
Ich sehe keine Verpflichtung die Hypothek löschen zu lassen.
Die Restschuldbefreiung berührt nach §301 II i.V.m. §49 InsO auch nicht das Recht auf Befriedigung aus der Hypothek.
Ich sehe keine Verpflichtung die Hypothek löschen zu lassen.