Kontopfändung vor Eröffnung Insolvenzverfahren
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Update: habe nochmal mitgeteilt, dass Mandant bekanntlich insolvent ist und die hätten anmelden müssen. Habe nun "letzte Mahnung" erhalten, wenn nicht gezahlt wird, wollen sie betreiben. Es sind zwar nur 22€ aber ich sehe das nicht ein. Idee für Antwort? Also nicht nur für uns, auch Mandant. Finds unverschämt
- paralegal6
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Nachtrag: sind die bekloppt, ich habe eben mit der Geschäftsstelle telefoniert. Ich soll nächste Woche nochmal anrufen weil die Kollegin im Urlaub ist, sie hat null verstanden. Wie kann man als Justizfachangestellte die InsO nicht kennen?
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Pitt
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Kenne ich. Die winken direkt ab und nehmen auch keine Telefonnotiz für den sachkundigen Kollegen auf, sondern verweisen auf den schriftlichen Weg.
Ich würde schreiben, dass nach § 22 Abs. 1 S. 1 GKG Kostenschuldner der Antragsteller ist und Antragsteller laut PfÜB-Antrag die inzwischen insolvente Gesellschaft ist. Ihr seid nur Bevollmächtigter des Antragstellers und somit nicht Kostenschuldner. Das Gericht möge euch bitte die Rechtsgrundlage dafür nennen, dass ihr für die Gerichtskosten einzustehen habt, wenn euer Mandant insolvent wird und diese Rechtsgrundlage, die das Gericht angeblich sieht, in eine rechtsmittelfähige Entscheidung packen, wenn auf den Kostenerstattungsanspruch beharrt wird. Wenn die sich in der Geschäftsstelle nicht mit dem Insolvenzrecht/GKG auskennen, ist das deren Problem.
Ich würde schreiben, dass nach § 22 Abs. 1 S. 1 GKG Kostenschuldner der Antragsteller ist und Antragsteller laut PfÜB-Antrag die inzwischen insolvente Gesellschaft ist. Ihr seid nur Bevollmächtigter des Antragstellers und somit nicht Kostenschuldner. Das Gericht möge euch bitte die Rechtsgrundlage dafür nennen, dass ihr für die Gerichtskosten einzustehen habt, wenn euer Mandant insolvent wird und diese Rechtsgrundlage, die das Gericht angeblich sieht, in eine rechtsmittelfähige Entscheidung packen, wenn auf den Kostenerstattungsanspruch beharrt wird. Wenn die sich in der Geschäftsstelle nicht mit dem Insolvenzrecht/GKG auskennen, ist das deren Problem.
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Update: Trotz noch laufender Frist zur Zahlung (läuft erst in 2 Wochen ab) hat das Vollstreckungsgericht die Kosteneinzugsstelle eingeschaltet. Angeblich nach Rücksprache mit 2 Rechtspflegern aus der Insolvenzabteilung. Ich hatte mehrmals angerufen sowie über beA geschrieben. Und es ist kein kleines Dorfgericht 
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Pitt
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Die spinnen doch alle. Haben die irgendeinen § genannt, aus dem sich ergibt, dass Eure Kanzlei für die Gerichtskosten einzutreten hat, wenn der Mandant in Insolvenz geht oder keine Angabe, sondern Entscheidung "nach Bauchgefühl"?
- paralegal6
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ne, die haben ja jetzt auch den Mandanten scheinbar angeschrieben direkt, sagte sie mir zumindest am Telefon. Aber der darf ja nicht zahlen. Aber die sind echt .... rechtlichte Laien sach ich mal.



