Freigabeantrag

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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paralegal6
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#1

04.03.2026, 13:09

Firmeninsolvenzen sind ja nicht meins. Problem: Mandant (Schuldner) müsste sein Gewerbe weiter betreiben, da er keinen anderen Job bekommt. Wenn ich nun Freigabe beantrage, fallen dann auch alle Forderungen gegen die Einzelfirma aus dem laufenden InsV raus?
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#2

04.03.2026, 14:07

Also wenn der InsoVerw eine Freigabe erklärt, wird alles dem Freigabegegenstand unterliegendem Zubehör aus dem InsO-Beschlag von der Insolvenzmasse gelöst und unterliegt der freien Verfügung des INsO-Schuldners. Es gibt im Uhlenbruck zu § 35 InsO auch entsprechende Kommentierungen.
Gruß
Oli


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#3

04.03.2026, 15:15

Geht mir ja nicht um die assets
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#4

04.03.2026, 15:35

Es muss unterschieden werden:
  • Wenn es sich um Schulden handelt, welche vor der Freigabe entstanden sind, dann bleiben diese Insolvenzforderungen.
  • Wenn es sich um Schulden/Neuerwerb handelt, welche nach der Freigabe begründet worden sind, dann gehören diese dem Schuldner und fallen nicht mehr in die InsO-Masse.
Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass die Freigabeerklärung auf § 35 II InsO gestützt wird. Euer Mdt haftet für alle neuen Verbindlichkeiten, die nach der Freigabe durch den Betrieb entstehen, mit seinem Privatvermögen.

Wofür ist die Freigabe für Euren Mdt nötig?

Zum recherchieren:
https://www.nonnenmacher.de/faq-selbsta ... d-freigabe
Gruß
Oli


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#5

05.03.2026, 08:57

ne, ich hatte nmlich neulich als Gläubiger den Fall, dass freigegeben wurde, und man nichts mehr anmelden konnte. Ich war auch davon ausgegangen, dass es immer so ist wie du beschreibst
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#6

05.03.2026, 09:35

Öhm, vielleicht würde dir die Kommentierung aus dem Uhlenbruck helfen? Also ich hab das mit Sicherheit schon gescannt...
Gruß
Oli


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