Mahlzeit ...
Ich hatte einen ZV_Auftrag am 24.Juni 2025 erteilt.
GV schreibt mir am 30.07.2025 zurück, dass am 24.07.2025 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Die von ihm berechneten Kosten meldete ich in meiner Forderungsanmeldung mit an, weil diese Kosten ja schon mit Auftragserteilung angefallen sind, nicht erst mit der Kostennote des GVs.
Das ist doch richtig? Der InsoVerwalter stellt nun die GV-Kosten nicht fest.
Im GVKostenG habe ich so nichts finden können, wann genau ein Zeitpunkt für die Entstehung der Kosten fixiert ist.
Mit Auftragserteilung und Eingang beim GV?
VG Kaltforelle
GV-Kosten nicht zur Tabelle festgestellt
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Kaltforelle
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Wo steht dass GVZ Kosten mit Antragsstellung entstehen? Theoretisch hättest du deinen Antrag am 24.7 zurücknehmen können.
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Kaltforelle
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am 24. 07. wusste ich ja nichts davon.
Sobald der GV tätig wird und den Antrag damit übernimmt, entstehen doch die Kosten.
Dh. für mich spätestens 3 Tage nach Absendung meines Auftrags ist die Sache beim GV.
Sobald der GV tätig wird und den Antrag damit übernimmt, entstehen doch die Kosten.
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geht eher um die Fälligkeit, § 14 Gebühren werden fällig, wenn der Auftrag durchgeführt ist oder länger als zwölf Kalendermonate ruht. Du zahlst ja die Amtshandlung. Theoretisch hättest in die Insolvenzbekanntmachungen schauen können
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Es sind nur alle Kosten bis zur Eröffnung anzumelden. Alles was danach anfällt gehört nicht zur Insolvenzmasse.Kaltforelle hat geschrieben: ↑30.10.2025, 09:46am 24. 07. wusste ich ja nichts davon.
Sobald der GV tätig wird und den Antrag damit übernimmt, entstehen doch die Kosten.
Dh. für mich spätestens 3 Tage nach Absendung meines Auftrags ist die Sache beim GV.
Liebe Grüße


- paralegal6
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weil der Brief angekommen ist heisst es doch nicht dass er arbeitet, das liegt da zT ne Woche und längerKaltforelle hat geschrieben: ↑30.10.2025, 09:46Dh. für mich spätestens 3 Tage nach Absendung meines Auftrags ist die Sache beim GV.


