ZV aus Insolvenzplan
- paralegal6
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KG hatte InsO beendet mit Plan, ist auch schon aufgehoben. Nach 3 Monaten war die Basisquote fällig. Frist wurde gesetzt. Wir haben paar Mal nachgefragt, abgeblich fehlt noch die Betriebsprüfung (wobei mMn dann noch gar nicht aufgehoben hätte werden dürften wenn die Forderungen nicht feststehen). Anyway soll ich jetzt vollstrecken oder zumindest androhen (§ 257 Absatz 1 InsO). Brauche ich hier was ausser einem vollstreckbaren Tabellenauszug? Ganz normaler ZV Auftrag?
- Katie
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Ich hab das auch noch nie gehabt, aber wenn ich § 257 Abs. 3 InsO richtig verstehe, so würde ich jetzt den Schuldner unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Das Schreiben ggf. per Einschreiben versenden. Nach Ablauf der Frist würde ich dann beim Inso-Gericht unter Beifügung der Mahnungskopie eine vollstreckbare Ausfertigung des Plans beantragen. Dann brauchst Du nur noch die Zustellung und kann vollstrecken (bei VA-Auftrag auch gleichzeitig zustellen lassen).
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.


- Laska
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M.E. ganz normaler ZV-Auftrag, denn ein vollstreckbarer Tabellenauszug ersetzt ein Urteil oder einen VB... ist also ein Titel.paralegal6 hat geschrieben: ↑13.08.2025, 10:07KG hatte InsO beendet mit Plan, ist auch schon aufgehoben. Nach 3 Monaten war die Basisquote fällig. Frist wurde gesetzt. Wir haben paar Mal nachgefragt, abgeblich fehlt noch die Betriebsprüfung (wobei mMn dann noch gar nicht aufgehoben hätte werden dürften wenn die Forderungen nicht feststehen). Anyway soll ich jetzt vollstrecken oder zumindest androhen (§ 257 Absatz 1 InsO). Brauche ich hier was ausser einem vollstreckbaren Tabellenauszug? Ganz normaler ZV Auftrag?
Liebe Grüße


- paralegal6
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gemahnt wurde die Kanzlei ja schon oft genug. Dass es eine vollstreckbare Ausfertigung zum Plan gibt wüsste ich nicht, der ist ja in Kraft, ohne Wiederaufleben 
beifügen wüde ich den sowieso, denn der GVZ weiss da ja sonst nicht worum es geht
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