Kann ich jetzt wieder vollstrecken?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Anja S.
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 30.08.2007, 14:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saalfeld

#1

29.07.2025, 13:04

Hallo zusammen :wink2

Im Internetportal habe ich folgenden Beschluss gefunden:

1. Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
2. Der Antrag auf Restschuldbefreiung vom 06.07.2021 ist erledigt.

Kann ich jetzt wieder gegen den Schuldner vollstrecken? Vollstreckung aus vormaligem Titel oder benötige ich eine vollstreckbare Ausfertigung vom Tabellenauszug?
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5079
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

29.07.2025, 13:46

Privatperson? Dann ist der Beschluss eher unüblich, da die Verfahrenskosten gestundet werden. Gab es denn einen Prüftermin?
Bild
Anja S.
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 30.08.2007, 14:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saalfeld

#3

30.07.2025, 09:12

Ich habe jetzt bei nochmaliger Prüfung der Akte festgestellt, dass die Forderung gar nicht angemeldet wurde, da hier erst durch einen Vollstreckungsauftrag 1 Jahr nach Eröffnung des InsV Kenntnis davon erlangt wurde.

Da kann ich ja vermutlich gar nicht mehr vollstrecken oder?
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1260
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#4

30.07.2025, 11:50

Privatperson oder eine Firma?
Liebe Grüße

Bild
Anja S.
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 30.08.2007, 14:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saalfeld

#5

30.07.2025, 14:17

Privatperson
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5079
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#6

30.07.2025, 22:44

Na, ich spoiler mal, wenn sogar das InsV mangels Masse eingestellt wurde wirds wohl kaum was zu vollstrecken geben
Bild
Anja S.
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 30.08.2007, 14:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saalfeld

#7

31.07.2025, 08:05

Nach unserem Kenntnisstand betreibt er aber jetzt noch einen Cateringservice. Das Vermögen aus dieser selbständigen Tätigkeit gehörte ehedem nicht zur Insolvenzmasse.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5079
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#8

31.07.2025, 09:14

Bild
Anja S.
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 30.08.2007, 14:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saalfeld

#9

31.07.2025, 10:40

:thx paralegal6.
Dann kann ich ja doch nochmal mein Glück versuchen...
Antworten