Ich habe eine Frage wegen Anmeldung zum Insolvenzverfahren.
Unsere Mandantin hat einen Titel aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung.Der Schuldner ist jetzt im Insolvenzverfahren. Unsere Mandantin möchte die Angelegenheit abschließen und nicht anmelden.
Hat das Nachteile? Kann ich trotzdem aus den Titeln vollstrecken wenn Restschuldbefreiung erteilt wird?
Nein oder? Da ja der tabellenauszug der Titel wäre, oder?
Was ist wenn wir anmelden und auf die Forderung eine Quote gezahlt wird. Ist dann automatisch der Rest der Forderung erloschen?
Oder kann ich aus dem danach offenen Rest aus der Tabelle immer noch vollstrecken bei Restschuldbefreiung?
Vor lauter googeln sehe ich den Wald nicht mehr.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich danke euch und wünsche euch einen schönen Tag
LG