Unerlaubte handlung anmelden

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weneste
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#1

03.07.2025, 08:25

Guten Morgen zusammen.

Ich habe eine Frage wegen Anmeldung zum Insolvenzverfahren.
Unsere Mandantin hat einen Titel aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung.Der Schuldner ist jetzt im Insolvenzverfahren. Unsere Mandantin möchte die Angelegenheit abschließen und nicht anmelden.

Hat das Nachteile? Kann ich trotzdem aus den Titeln vollstrecken wenn Restschuldbefreiung erteilt wird?
Nein oder? Da ja der tabellenauszug der Titel wäre, oder?

Was ist wenn wir anmelden und auf die Forderung eine Quote gezahlt wird. Ist dann automatisch der Rest der Forderung erloschen?

Oder kann ich aus dem danach offenen Rest aus der Tabelle immer noch vollstrecken bei Restschuldbefreiung?

Vor lauter googeln sehe ich den Wald nicht mehr. ;-)

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich danke euch und wünsche euch einen schönen Tag
LG
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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Katie
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#2

03.07.2025, 09:56

Hallo,
die Forderung müsste, wenn man später vollstrecken will, auf jeden Fall zur Tabelle angemeldet werden und zwar auch mit dem Grund der vorsätzlich unerlaubten Handlung, sonst ist sie nach der RSB weg.
Wenn dann eine Quote gezahlt wird, zieht man das von der Forderung ab und kann wegen dem Restbetrag vollstrecken. Titel ist dann der Tabellenauszug in Verbindung mit dem ursprünglichen Titel, weil in diesem ja auch die weiteren Zinsen tituliert sind, im Tabellenauszug stehen ja nur die Zinsen bis zur Eröffnung drin.
Also würde ich auf jeden Fall nochmal mit der Mandantin sprechen bzw. sie anschreiben und auf die Folgen der Nichtanmeldung hinweisen. Wenn Sie dann keine Anmeldung will, soll sie Euch das schriftlich geben, dann seid Ihr aus der Haftung raus.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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weneste
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#3

03.07.2025, 11:54

ich danke dir Katie :thx
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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Katie
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#4

03.07.2025, 13:15

Gern geschehen 😊
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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