Hallo zusammen,
ein Schuldner von uns hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Verfahren wurde noch nicht eröffnet. Lt. Insobeschluss werden Maßnahmen der ZV untersagt.
Wir haben gegen den Schuldner einen Mahnbescheid beantragt und ich könnte jetzt den VB beantragen. Dies fällt m.E. nicht unter das ZV-Verbot (§ 89 Inso). Liege ich richtig, oder wäre der Titel - sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden - trotzdem ungültig? Es wäre für mich einfacher, die Forderung dann aus dem Titel dann anzumelden.
Insolvenzantrag/Verbot der ZV
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ist ja eher ein Gerichtsverfahren und das wäre erst mit Eröffnung unterbrochen
