Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Caitlin
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#1
20.01.2025, 12:28
Hallo zusammen,
wir haben gegen einen Kunden Anfang Juni 2024 das GMV eingeleitet. Der Vollsteckungsbescheid wurde Anfang Juli zugestellt.
Danach haben wir erfahren, dass im Januar 2024 die Inso für den Kunden eröffnet wure. Warum keine Schufa-Abfrage vor GMV lief, weiß ich leider nicht.
Der InsoVerwalter fordert nun den VB im Origianl an.
Das der Vollstreckungsbescheid nicht mehr hätte ergehen dürfen, weiß ich. Aber müssen wir diesen tatsächlich an den Verwalter aushändigen oder wäre ein anderes Vorgehen zu empfehlen? Eventuell an das Mahngericht wenden?
Vielen Dank im Voraus!
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Pflanzenmuddi
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#2
27.02.2025, 08:39
Hallo Caitlin,
wann ist die Forderung denn entstanden? vor oder nach der InsoEröffnung?
LG
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paralegal6
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#3
27.02.2025, 09:09
aus dem Titel kannst du eh nicht vollstrecken, daher ist es eigentlich egal, außer die Forderung ist nach IE entstanden, dann ist es eine Neuforderung und nicht von der Ins umfasst
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mücki
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#4
27.02.2025, 13:15
paralegal6 hat geschrieben: ↑27.02.2025, 09:09
aus dem Titel kannst du eh nicht vollstrecken, daher ist es eigentlich egal, außer die Forderung ist
nach IE entstanden, dann ist es eine Neuforderung und nicht von der Ins umfasst
Dann aber bitte § 89 InsO berücksichtigen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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paralegal6
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#5
27.02.2025, 15:47
Habe auch nicht geschrieben, dass sie während der laufenden Ins vollstrecken kann. Wäre nur schön wenn die TS dann auch immer mal die benötigten Infos angeben, vorher ist es eh nur raten
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mücki
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#6
03.03.2025, 11:57
Ich meinte das als Hinweis für die TE, sorry
Dass du das weißt, weiß ich
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