Hallo zusammen!
Wir vertreten die Vermieterin eines Ladengeschäftes. Die Schuldner hatten zunächst die Eigenverwaltung und waren 3 Monatsmieten in Rückstand. Diese haben wir dann über eine Bankbürgschaft erhalten. Jetzt stehen die nächsten 2 Mieten offen und nunmehr wurde auch das Insolvenzverfahren eröffnet. Jetzt habe ich 2 Fragen:
1.
In der Forderungsanmeldung kann ich jetzt angeben, dass Oktober u. November 2024 offen stehen. Aber wie gebe ich denn in der Forderungsanmeldung an, dass auch weiterlaufende Mieten berücksichtigt werden?
2.
Nach §109 InsO gibt es ja das Recht, dass das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden kann. Das wären dann 3 Monate zum Monatsende, richtig? Oder gilt wegen der Zahlungsrückstände auch evtl. eine kürzere Frist?
Insolvenz - Kündigung Pachtverhältnis
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Kann auch sein, dass die selbständige Tätigkeit freigegeben wird. Ansonsten wären laufende Mieten Masseschulden, das passiert aber eher selten, eher Freigabe od. Kündigung. In der Anmeldung sind nur Forderungen bis Eröffnung möglich anzumelden