Moin Zusammen,
ich brauche Eure Hilfe.
Wenn eine Firma in einem Schutzschirmverfahren war und z.B. unsere Rechnung mit einer Quotelung von 10% bezahlt worden ist, kann man nach einem erfolgreichen Schutzschirmverfahren die restlichen 90% wieder nachfordern?
Der Kunde möchte nämlich aus der abgerechneten Tätigkeit weiter mit uns arbeiten. Mein Chef sieht das aber nicht ein, da wir für unsere 100% Leistung nur zu 10% bezahlt worden sind.
Wir haben u.a. mitbekommen, dass andere Dienstleister während des Schutzschirmverfahrens ihr Geld zu 100% erhalten haben.
Was denkt ihr? Vielen Dank.
Schutzschirmverfahren
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liegt euch nicht der Insolvenzplan vor? da kann man ja entnehmen, wer was erhalten hat/soll. Wurde die Eigenverwaltung denn zwischenzeitlich aufgehoben? Hat das Gericht zu einer Eröffnung entschieden? Würde mit dem nicht weiter arbeiten wollen, das Risiko für zukünftigen Forderungsausfall liegt ja bei ziemlich 100%

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nein leider finde ich keinen Insolvenzplan. Das Verfahren wurde am 31.05.23 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig geworden ist und die weiteren Voraussetzungen des § 258 Abs. 2 InsO vorliegen. Wie in dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans vorgesehen, wird nunmehr durch den Sachwalter, entsprechend der Planregelungen, überwacht, ob die Ansprüche erfüllt werden, die den Gläubigern nach dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans gegen die Schuldnerin zustehen.paralegal6 hat geschrieben: ↑09.07.2024, 10:46liegt euch nicht der Insolvenzplan vor? da kann man ja entnehmen, wer was erhalten hat/soll. Wurde die Eigenverwaltung denn zwischenzeitlich aufgehoben? Hat das Gericht zu einer Eröffnung entschieden? Würde mit dem nicht weiter arbeiten wollen, das Risiko für zukünftigen Forderungsausfall liegt ja bei ziemlich 100%
Mehr liegt mir an Infos leider nicht vor.
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nein leider finde ich keinen Insolvenzplan. Das Verfahren wurde am 31.05.23 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig geworden ist und die weiteren Voraussetzungen des § 258 Abs. 2 InsO vorliegen. Wie in dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans vorgesehen, wird nunmehr durch den Sachwalter, entsprechend der Planregelungen, überwacht, ob die Ansprüche erfüllt werden, die den Gläubigern nach dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans gegen die Schuldnerin zustehen.paralegal6 hat geschrieben: ↑09.07.2024, 10:46liegt euch nicht der Insolvenzplan vor? da kann man ja entnehmen, wer was erhalten hat/soll. Wurde die Eigenverwaltung denn zwischenzeitlich aufgehoben? Hat das Gericht zu einer Eröffnung entschieden? Würde mit dem nicht weiter arbeiten wollen, das Risiko für zukünftigen Forderungsausfall liegt ja bei ziemlich 100%
Mehr liegt mir an Infos leider nicht vor.
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(doppelt gepostet) dann würde ich mir den Plan mal anfordern. Dass einige Gläubiger 10% und andere 100% erhalten ist eher unwahrscheinlich. Entweder beim Sachverwalter anfordern oder InsG. Zum Gläubigerausschuss und deren Beschlüssen dürfte es auch Bekanntmachungen geben, hast bei denen schon mal nachgeschaut? https://neu.insolvenzbekanntmachungen.d ... 6.node-085

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Bei den Bekanntmachungen habe ich die Info her, dass das ganze seit letztem Jahr durch ist, mehr war da leider nicht mehr zu finden. Den Plan werde ich anfordern. Zu der Frage, ob wir die restlichen 90% nachfordern können, weißt du wahrscheinlich nichts, oder?paralegal6 hat geschrieben: ↑09.07.2024, 11:53(doppelt gepostet) dann würde ich mir den Plan mal anfordern. Dass einige Gläubiger 10% und andere 100% erhalten ist eher unwahrscheinlich. Entweder beim Sachverwalter anfordern oder InsG. Zum Gläubigerausschuss und deren Beschlüssen dürfte es auch Bekanntmachungen geben, hast bei denen schon mal nachgeschaut? https://neu.insolvenzbekanntmachungen.d ... 6.node-085
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Ein Plan ist ein Plan, wenn der so steht und genehmigt wurde gibt es da (leider für euch) nichts nachzufordern. Die Angelegenheit ist mit der Quote erledigt. Ob man nun noch eine anderslautende Vereinbarung treffen kann wäre ich mir nicht sicher und wäre auch Rechtsberatung. Zukünftig nur mit Vorschuss arbeiten, aber auch das kann angefochten werden bei einer nächsten Insolvenz

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paralegal6 hat geschrieben: ↑09.07.2024, 12:20Ein Plan ist ein Plan, wenn der so steht und genehmigt wurde gibt es da (leider für euch) nichts nachzufordern. Die Angelegenheit ist mit der Quote erledigt. Ob man nun noch eine anderslautende Vereinbarung treffen kann wäre ich mir nicht sicher und wäre auch Rechtsberatung. Zukünftig nur mit Vorschuss arbeiten, aber auch das kann angefochten werden bei einer nächsten Insolvenz
Vielen Dank
