Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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PinkMuffi1
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#1
03.06.2024, 09:48
Hallo Zusammen,
am 13.05.24 habe ich einen PfüB bei einem eigenen Kunden beantragt, da eine Rechnung von uns nicht bezahlt worden ist. GV hatte sich dazu bei uns noch nicht gemeldet.
Heute erhielt ich vom Insolvenzverwalter die Nachricht über die Eröffnung des Verfahrens. Die Forderung ist angemeldet, was mache ich mit dem GV? Zieh ich die Pfändung zurück und lass mir die Unterlagen wieder zurückgeben oder lass ich das laufen (durch die Insolvenz ist die Pfändung ja eh ausgesetzt).
Vielen Dank
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paralegal6
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#2
03.06.2024, 09:56
Da du auch nach der Insolvenz daraus nichts erhältst kannst du auch direkt zurücknehmen
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Laska
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#3
03.06.2024, 13:00
§ 89 Vollstreckungsverbot (InsO)
Demnach musst du den PfÜb zurücknehmen oder die Pfändung beim DS wegen Inso für erledigt erklären.
Liebe Grüße
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