Hallo Ihr Lieben,
Schuldner befindet sich nunmehr im Insolvenzverfahren. Die vorliegenden Titel laufen auf den zwischenzeitlich verstorbenen Gläubiger. Muss für die Anmeldung der Forderung der jeweilige Titel auf die Erbin umgeschrieben werden?
Ist vielleicht eine einfache Frage, stehe allerdings gerade auf dem Schlauch
Titelumschreibung
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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zur Anmeldung zur Tabelle braucht man nicht zwingend einen Titel. Es reicht, wenn du dem Verwalter gegenüber glaubhaft machst, dass der Gläubiger Erbe ist (Erbschein oä)