Forderungsanmeldung Insolvenz Zinsen für Kosten, mehrere Titel (VU, KFB, VB) u. RSV

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Sodoku
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#1

18.03.2024, 14:44

Hallo Ihr Lieben,
ich komme bei einer Forderungsanmeldung des Gläubigers nicht weiter. Hab das schon seit Ewigkeiten nicht mehr gemacht.
Es bestanden ursprünglich ein Versäumnisurteil, ein KFB, Kosten der Zwangsvollstreckung aus beiden Titeln sowie ein weiterer Vollstreckungsbescheid. Alles mit Zinsen, auch bei den Verfahrenskosten. Da Schuldner Teilzahlungen geleistet hat, habe ich die Leistung zuerst auf die ungesicherte Schuld, also auf die Kosten der ZV angerechnet. Die haben sich damit auch erledigt. Da von der Teilzahlung noch was übrig war, habe ich dann die Zahlung auf die Zinsen des KFB und auf einen Teil der Kosten aus dem KFB verrechnet. Rest KFB mit weiterführenden Zinsen ist also noch offen. Jetzt sollen wir die Forderung anmelden.
Der KFB fällt doch unter Kosten, oder werden titulierten Gerichtskosten und RA-Kosten (also der KFB) zur Hauptforderung? Trage ich dann die GK und RA-Kosten aus dem KFB unter Hauptforderung ein und weise dann die Zinsen aus? Vom Gefühl würde ich es ja bei den Kosten eintragen, aber wohin dann mit den Zinsen Die Formulare des Insolvenzverwalters sehen kein Feld für Zinsen aus Kosten vor.
Gleiches Problem habe ich auch beim VB - Verzinsung der GK und RA- Kosten - wo trage ich die ein?
Und weil die Sache ja nicht schwierig genug ist, hatte der Mandant (Gläubiger) noch eine Rechtschutzversicherung, über die wir abgerechnet haben. Da mein Mandant bei dem VU und bei dem Vollstreckungsbescheid jeweils eine Selbstbeteiligung hatte, und die Versicherung ihm diese nicht erstattet hat, haben wir uns auf das Quotenvorrecht berufen und haben daher noch alle Titel. Muss ich die RSV jetzt irgendwie mit einbinden? Und wenn ja wie?
Und nun das leidige Thema, alle drei Forderungen (VU, KFB,VB) in ein Formular und zusammenrechnen? Oder jeweils ein eigenes Formuar pro Titel.
Liebe Grüße und schonmal Danke für Eure Ratschläge.
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#2

19.03.2024, 07:07

Der KFB ist ein Titel und damit eine eigene Hauptforderung. In dem Formular gibt es üblicherweise Platz für mehrere HF. Beim VB wäre es als 1 Forderung separates Formular einzugeben. Aber Hauptsache es ist alles da, wenn was in einer falschen Zeile steht aber belegt ist kann es eigentlich nicht bestritten werden. SB kann man auch anmelden, die Rechtsschutz müsste ihrerseits selber den Rest anmelden, der müsstet ihr Bescheid sagen.
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Sodoku
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#3

19.03.2024, 09:58

Danke für die Rückmeldung. Gut dann mach ich den KFB als Hauptforderung. Wie ich das mit RSV mache, ist mir immernoch nicht klar. Wegen dem Quotenvorrecht musste Mdt von den Teilzahlungen gegenüber der Versicherung nichts abgeben. Da diese ja erst auf die Hauptforderung gegenüber RSV verrechnet werden In der Forderungsaufstellung gegenüber muss ich aber die Teilzahlung auch auf einen Teil der Verfahrenskosten anrechnen. Wenn ich nur den noch offenen SB geltend mache könnte die RSV also nur die Differenz aus der Forderung KFB-Teil abzgl. noch offener SB geltend machen plus Zinsen. Richtig? Was ich vergessen habe zu erwähnen, dass alle 3 Titel als Gesamtschuldnerhaftung bestehen. Nur einer der beiden Schuldner geht in die Inso. Mdt könnte daher noch gegen den 2. vollstrecken. Ändert das was?
Beim VB ist keine Teilzahlung erfolgt, da kann ich dann auch nur die Verfahrenskosten in Höhe SB geltend machen oder? D.h. ich schicke RSV eine Kopie vom KFB und des VB, und teile mit, dass sie ihre Verfahrenkosten abz. SB geltend machen sollen. Richtig?
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#4

19.03.2024, 10:06

Da fällt mir ein, dass die Kosten der ZV ja auch gegenüber Schuldner durch die Teilzahlung entfallen sind. Diese Kosten hat die RSV zum Teil auch übernommen. Was mach ich damit? Hat jemand Erfahrung mit RSV, ob man dort anfragen kann, ob man ihre Forderungen mit als Forderungen des Mandanten zur Tabelle anmelden kann? Quasi Rückübertragung der übergegangen Ansprüche der RSV?
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#5

19.03.2024, 10:48

Bei Gesamtschuldnern kannst wohl nur für den Ausfall anmelden. Vielleicht fragt ihr RSV ob die an euch erstmal Vollmacht geben, in deren Namen alle Kosten anzumelden. Hatte den Fall aber noch nicht
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Sodoku
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#6

19.03.2024, 14:50

Was meinst du damit, dass man nur für den Ausfall bei Gesamtschuldner anmelden kann?
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#7

19.03.2024, 16:04

https://beck-online.beck.de/Print/Curre ... rn%20hatte. Du kannst alles anmelden aber falls der weitere Schuldner zahlt musst du das dem Verwalter mitteilen, dann reduziert sich ja die Forderung. Bei der Schlussverteilung muss man glaube ich dann nachweisen, dass man nichts erhalten hat
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Sodoku
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#8

19.03.2024, 16:56

Dankeschön!
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