Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
-
Balticbird
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 16
- Registriert: 19.01.2022, 16:40
- Beruf: Angestellter ZV
#1
07.09.2023, 11:53
Hallo,
es liegt ein VB vor. In der Forderungsanmeldung im Verbraucherinsolvenzverfahren wird die Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung mit entsprechender Begründung angemeldet. Nun erhebt der Schuldner Widerspruch. Muss nun ZWINGEND Feststellungsklage durch den anmeldenden Gläubiger erhoben werden, oder muss der Schuldner seinen Widerspruch begründen?
Wenn Feststellungsklage erforderlich ist, freue ich mich auf den Hinweis eines Musters....
Viele Grüße,
BB
-
Oliverreinhardt2
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1341
- Registriert: 03.08.2022, 00:17
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
#2
07.09.2023, 12:11
Hallo,
also
§ 184 InsO, ist doch eindeutig

Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...

-
paralegal6
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2194
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
#3
07.09.2023, 13:09
Muster kann es da ja nicht geben. Ihr müsst individuell vortragen warum ihr eine vbuH seht. Ob der Mandant da investieren will muss er anhand der zu erwartenden Quote entscheiden bzw. der Forderungshöhe
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17124
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#4
11.09.2023, 12:11
paralegal6 hat geschrieben: ↑07.09.2023, 13:09
Muster kann es da ja nicht geben. Ihr müsst individuell vortragen warum ihr eine vbuH seht. Ob der Mandant da investieren will muss er anhand der zu erwartenden Quote entscheiden bzw. der Forderungshöhe
Und was hat die zu erwarten Quote damit zu tun? Forderungen aus unerlaubter Handlung unterliegen nicht der Restschuldbefreiung.

Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. 