Insolvenzverfahren - Bestreitungsgrund Nachweisunterlagen fehlen

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MelanieHRA
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#1

26.01.2023, 12:21

Hallo zusammen,

ich kenne mich leider in Insolvenzsachen viel zu wenig aus, daher wollte ich euch fragen, ob ihr mir weiterhelfen könnt?

Wir haben eine Forderung angemeldet, welche geprüft wurde und anschließend ein Schreiben des Insolvenzverwalters zurück kam mit dem Hinweis:
"Rein vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Beurkundung der Änderung in der Insolvenztabelle durch das Amtsgericht voraussichtlich erst bei Abschluss des Verfahrens erfolgen wird, da die Forderung im ersten Prüftermin zunächst vorläufig bestritten wurde."

Wir bekamen einen Auszug aus der Insolvenztabelle, in der bei Bemerkungen steht " Zu 1.) Bestreitungsgrund: Nachweisunterlagen fehlen, Zu 2.) Bestreitungsgrund: Nachweisunterlagen fehlen".

Im Anschluss hieran haben wir noch eine nachrangige Forderung in selber Sache angemeldet (Zinsen und RA-Kosten).
Es kam anschließend ein Beschluss, in dem steht, dass die Forderung geprüft wird.

Dann kam erst einmal nichts und jetzt kam die Insolvenztabelle von damals noch einmal mit den selben Bemerkungen "Zu 1.) Bestreitungsgrund: Nachweisunterlagen fehlen ...."

Nachdem ich jetzt den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens über das Internet abgerufen habe, wurde ein Betrag für die Verteilung bereits festgestellt.

Was muss ich jetzt machen?
Bekommen wir nichts?

Ich wäre euch für eure Antworten dankbar.

Vielen Dank und LG
Melanie :thx
HaseHase2345
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#2

26.01.2023, 12:53

Hallöchen,

so wie ich das verstehe, wurde eure Forderung bestritten, weil die Nachweise gefehlt haben, sprich es wurde keine Belege eingereicht. Wurde eure Forderung zur Tabelle festgestellt? Ich würde vielleicht mal beim InsoVerwalter anrufen und nachfragen.

LG
MelanieHRA
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#3

26.01.2023, 12:55

Doch, wir haben alle Belege mit der Forderungsanmeldung vorgelegt.

Aber vielleicht rufe ich tatsächlich einmal dort einfach an.
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paralegal6
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#4

27.01.2023, 11:49

zur ersten Forderung würde ich auch mal nachfragen warum trotz Belegen bestritten wurde
nachrangige Forderungen dürfen eigentlich erst nach Aufforderung angemeldet werden, dass dafür noch Masse vorhanden ist ist unwahrschreinlich
solltest dich aber beeilen da nach dem Abschlusstermin nichts mehr gepfüft wird. Die verteilbare Masse sagt aber noch nicht, dass das Verfahren bereits beendet wurde. Gab es denn einen 2. Prüftermin?
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