Hallo allerseits,
unser Mandant hat Ansprüche aus Unterschlagung gegen eine GmbH. Diese hat vor einigen Wochen nun Insolvenz angemeldet.
Wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung kann ich ja keine Forderung zur Tabelle anmelden. Ohnehin vermuten wir, dass eine Forderungsanmeldung gar nichts bringen wird, da die GmbH sehr hoch verschuldet ist und der Insolvenzverwalter wahrscheinlich Masseunzulänglichkeit anzeigen wird.
Wir würden jetzt gern gegen die Gesellschafter der GmbH persönlich aufgrund der Unterschlagungshandlung vorgehen. Aber wenn wir jetzt doch die Forderungsanmeldung machen und dann hinsichtlich des Forderungsbetrages die Gesellschafter gerichtlich in Anspruch nehmen, liegt dann nicht eine Doppelbereicherung vor?
Unterschlagungshandlung insolventer GmbH
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Hallo,
wieso kannst du die Forderung nicht aus vuH anmelden?
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Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Weil man das bei juristischen Personen nicht machen kann, das geht nur bei natürlichen Personen.
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Oli
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- paralegal6
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wird im Rechtspflegerforum wohl anders gesehen, auch wenn die Forderung als vbuH anerkannt wird nützt es dir nichts, da die Gesellschaft aufgelöst ist und es keine RSB gibt.
https://research.wolterskluwer-online.d ... 08131e1b13
https://openjur.de/u/2162392.html
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