Hallöle,
nach langer Abstinenz habe ich mal wieder eine Frage
Wir vertreten eine Gläubigerin. Der Schuldner befindet sich im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Von uns wurde vor diesem Plan die Lebensversicherung gepfändet (keine unwiderruflichen Begünstigten und keine Risikolebensversicherung). Nun wurde wir von der Versicherung informiert, dass diese den Vertrag gekündigt haben und eine Rückzahlung in Höhe von 1.302,27 € aussteht.
Theoretisch ist ja klar, dass dieses Geld nicht an einen Gläubiger alleine ausbezahlt werden darf....aber ich hab irgendwas mit der Höhe der Lebensversicherung, also der Summe, die ausbezahlt werden soll, im Hinterkopf.
Jetzt hat die Versicherung gefragt, ob sie das Geld an uns oder den Schuldner ausbezahlen soll. Mein erster Gedanke war, wir informieren den Anwalt, der die Schuldner im Schuldenbereinigungsplan unterstützt. Aber ich wollte wegen der Höhe der Rückzahlung sichergehen.
Liege ich hier mit meiner Vorgehensweise richtig oder ist es anders, weil der Betrag "so niedrig" ist?
Würde mich über eure Antworten freuen
schonmal
Schuldenbereinigungsplan und Lebensversicherung kündigt Vertrag
- Anahid
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Wo steht das? Ihr habt gepfändet, und zwar, wie ich das sehe, vor der Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Ich bin ja nicht so ganz fit im Insolvenzrecht. Aber soweit ich weiß, fällt nur dann Geld in eine "Masse", wenn ein Insolvenzverfahren zumindest beantragt wurde. Eben um ein solches Verfahren aber doch abzuwenden, wird der Schuldenbereinigungsplan vorgelegt. Meiner Meinung nach steht also die Auszahlung sehr wohl Euch zu. Aber ich lasse mich da gerne eines anderen belehren.
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Das ist genau mein Problem: Das ich nur was irgendwo im Hinterkopf habe, aber nichts schriftliches dazu finden kann.
Ich hab leider vom Insolvenzrecht relativ wenig Ahnung, war aber der Meinung, dass auch während eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans Zahlungen (egal, ob aus Pfändungen oder anderen Bezugsquellen) gehandhabt werden wie im Insolvenzverfahren und dann wäre eine Zahlung aus der Versicherung an einen Gläubiger Gläubigerbegünstigung.
Ich bin mir hier aber ziemlich unsicher und hatte gehofft, dass mir jemand einen Tipp geben kann, der sowas täglich macht.
Ich hab leider vom Insolvenzrecht relativ wenig Ahnung, war aber der Meinung, dass auch während eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans Zahlungen (egal, ob aus Pfändungen oder anderen Bezugsquellen) gehandhabt werden wie im Insolvenzverfahren und dann wäre eine Zahlung aus der Versicherung an einen Gläubiger Gläubigerbegünstigung.
Ich bin mir hier aber ziemlich unsicher und hatte gehofft, dass mir jemand einen Tipp geben kann, der sowas täglich macht.
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kann sein dass der Insolvenzverwalter das anficht aber erstmal bekommt ihr das mMn § 129 InsO