Ende Abtretung im noch laufenden Regelinsolvenzverfahren

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Isislein
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#1

18.10.2021, 10:29

Hallo, :wink1

ich war bislang stiller "Mitleser" und habe mir immer mal wieder sehr nützliche Infos geholt.
Ich bin nun seit ca. 10 Jahren in der Insolvenzverwaltung tätig, zwischenzeitlich zertifiziert für Unternehmensinsolvenzen.

Nun stehe ich vor folgendem Problem und würde mich über Hilfe freuen:
Das Regelinsolvenzverfahren wurde am 08.09.2015 eröffnet und läuft noch, da noch zwei Prozesse laufen.
Nun erlässt das InsG einen Beschluss, dass nach Ende der Abtretungsfrist gem. § 300 InsO über die Erteilung der RSB zu entscheiden ist. Soweit klar, 6 Jahre sind um.

Das Gericht fordert nun die Übersendung des abschließenden Tätigkeitsberichts nebst Rechnungslegung und Vergütungsantrag.

Was mache ich nun und vor allem wie? :pfeif

Wäre für eine möglichst baldige Hilfe echt dankbar :wink1
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paralegal6
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#2

19.10.2021, 09:41

Ruhen die Verfahren nach § 240 oder seid ihr selber Kläger? wenn ihr klagt kann mE das InsV noch nicht beendet werden
wenn ihr Beklagte seid kann der Schuldner ja wieder sich selber vertreten
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Tanja Igel
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#3

19.10.2021, 11:10

Moin,

die InsG verschicken gern mal ihre Musterschreiben, was in diesem Fall keinen Sinn macht. Wir teilen dann mit, dass das „Restschuldbefreiungsverfahren“ nicht stattgefunden hat, mithin auch die Vorlage eines Vergütungsantrages (§ 293 InsO), die entsprechende Rechnungslegung (§ 292 Abs. 3 InsO) sowie die Rückgabe der Bestallungsurkunde entfällt. Dann weisen wir noch darauf hin, dass das Insolvenzverfahren noch andauert und wann mit dem Abschluss zu rechnen ist.

Bislang haben die Gerichte dann ihr Programm ohne diese Unterlagen abgespult.
Isislein
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#4

25.10.2021, 09:46

@paralegal6: wir sind selber Kläger, daher kein § 240 ....
Isislein
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#5

25.10.2021, 09:49

@Tanja Igel: okay, wenn das so einfach ist, sollte ich das mal versuchen. Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :-)
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