Wie melde ich eine Forderung im Insolvenzverfahren an?
- mücki
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Grundsätzlich kann man ja abrechnen, wann man will. Wenn sich aber Mandate über Jahre ziehen, sollte man nicht bis ultimo warten. Da auch die Verjährungsregeln vom Entstehen der Ansprüche ausgehen.
Forderungen nehmen nur in dem Sinne automatisch am Insolvenzverfahren teil als die "Folgen" gelten egal ob sie angemeldet wurden oder nicht. Es obliegt jedem Gläubiger selbst, z.B. die Insolvenzbekanntmachungen zu prüfen und Forderungen ggf. anzumelden. Schuldner müssen zwar schon beim Insolvenzantrag eine Gläubigerliste beifügen, die ist jedoch nur in den seltensten Fällen vollständig.
Nur Forderungen, die nach IE entstanden sind, sind aussen vor.
Forderungen nehmen nur in dem Sinne automatisch am Insolvenzverfahren teil als die "Folgen" gelten egal ob sie angemeldet wurden oder nicht. Es obliegt jedem Gläubiger selbst, z.B. die Insolvenzbekanntmachungen zu prüfen und Forderungen ggf. anzumelden. Schuldner müssen zwar schon beim Insolvenzantrag eine Gläubigerliste beifügen, die ist jedoch nur in den seltensten Fällen vollständig.
Nur Forderungen, die nach IE entstanden sind, sind aussen vor.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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automatisch drin ohne Anmeldung ist man nieDanine hat geschrieben: ↑22.03.2021, 13:35Habe mir das Schreiben vom InsoVerw. noch mal durchgelesen. Der schreibt am Ende, dass eine Anmeldung der Forderungen (also unserer Rechnungen, wenn ich das richtig verstehe) zur Insolvenztabelle nicht mehr möglich ist, aufgrund der Aufhebung des Verfahrens.
Sry, bin nicht so firm im Insolvenzrecht:
in meinen Worten: hätten wir unserer Mandantin die Rechnungen vor Eröffnung des Verfahrens übermittelt, wären die automatisch mit drin gewesen? ohne dass wir die extra anmelden?
Denn die Info das die Mandantin hier Insolvenz anmelden wollte, haben wir nicht erhalten...................