wir haben für einen Mandanten ZV durchgeführt. Es gab eine Kontopfändung, worüber auch ein bisschen Geld beigetrieben werden konnte. Nun wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. (Die Schuld ist natürlich noch nicht vollständig beglichen.)
Was passiert nun mit der Kontopfändung? Wird die automaisch eingestellt oder müssen wir da was machen? Woher bekommt die Bank die Info über die Inolvenz?
Unser Mandant möchte die Forderung nicht durch uns anmelden lassen wegen der Kosten. Ob er es selbst macht ist fraglich. (Er muss ja nicht, oder?) Was mache ich jetzt mit dem Titel? Ich kenne das so, dass der Insolvenzverwalter die Überlassung des Originaltitels zusammen mit der Forderungsanmeldung verlangt. Muss der Titel an den Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht herausgegeben werden, auch wenn keine Forderungsanmeldung erfolgt?
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