Unsere Mandantin hat ein Dauerschuldverhältnis (Miete, aber keine Wohnungsmiete) mit dem Schuldner. Irgendwann während dieses Dauerschuldverhältnisses fallen Rechnungen an, die von dem Schuldner nicht beglichen werden. Nach mehreren Mahnungen geht die Sache an uns, wird tituliert und mitten in der Zwangsvollstreckung aus dem Titel erfahren wir plötzlich, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners schon vor Entstehen der offenen Rechnungen (nun Hauptforderungen) eröffnet wurde.
Wenn der Insolvenzverwalter nun den Nichteintritt in den Vertrag erklärt, können die zwischenzeitlich angefallenen Forderungen nicht mehr im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden, oder?
Bleibt nur die nachträgliche Forderungsanmeldung. Aber ist die nicht auch ausgeschlossen, weil nur Forderungen angemeldet werden können, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind?
Was bleibt denn dann überhaupt noch übrig? Bleibt die Mandantin einfach auf allem sitzen?


