Droht Insolvenzanfechtung?

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RajaMaja
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#1

06.03.2020, 14:48

Hallöchen,

ich hätte da diesmal eine Frage zum Insolvenzrecht.

Wir haben eine Forderung gegen unsere Mandantin. Diese ist 2018 in die Insolvenz gegangen. Die Forderung ist unsererseits angemeldet worden. Jetzt hat die Tochter der Mandantin plötzlich die noch offenen Kosten gezahlt. Theoretisch müsste ich doch jetzt dem Inso-Verwalter mitteilen, dass wir die Forderung zurücknehmen, da die Tochter die Forderung zwischenzeitlich gezahlt hat, oder ? Kann der Inso-Verwalter die Gebühren zurückverlangen, wenn die Tochter die Forderung an uns zahlt?

Im Internet werde ich auf ´nem Freitagnachmittag nicht so schlau :lol:
Feldhamster
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#2

06.03.2020, 15:16

Mitteilen müsst ihr die Zahlung und das Erlöschen der Forderung. Ich würde eher dazu tendieren, dass keine Gläubigerbenachteiligung vorliegt, z.B. aufgrund LG Hamburg, Urteil vom 13.03.2012, 303 O 328/11, BGH, Urteil vom 28.01.2016, IX ZR 185/13 und https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 01019.html.

Ganz sicher weiß man es natürlich nie. Vielleicht hat der Inso-Verwalter andere Rechtsprechung.
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paralegal6
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#3

06.03.2020, 19:36

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

https://www.beissenhirtz.com/de/insolve ... de-schuld/

Nach einer Entscheidung BGH aus dem Jahre 2012 soll eine Gläubigerbenachteiligung bei einer „Anweisung auf Kredit“ demgegenüber grundsätzlich ausscheiden, wenn die Zahlung durch einen Dritten ohne Verpflichtung gegenüber dem Schuldner bewirkt werde, „weil es durch die Zahlung lediglich zu einem Gläubigerwechsel in der Person des Angewiesenen kommt. Die Belastung der Masse mit dem Rückgriffsanspruch des Angewiesenen wird hier durch die Befreiung von der Schuld des Zahlungsempfängers ausgeglichen.“

wenn man das Innenverhältnis nicht kennt schwierig, vielleicht von der Tochter bestätigen lassen, dass es sich um kein Darlehen handelt?
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mücki
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#4

12.03.2020, 13:02

Da würde ich mir gar keine Sorgen machen, ausser wenn die Tochter ins Insolvenzverfahren geht.

Was der Schuldner während des Insolvenzverfahrens mit seinem pfändungsfreien Vermögen anstellt, ist allein seine Sache (leider). Deshalb stellt die Insolvenzanfechtung auch nur auf Zeiträume vor und nach Antragstellung ab. Zudem wurde die Zahlung hier von einem Dritten erbracht, imho müsste der Insolvenzverwalter nachweisen, dass eine Gläubigerbenachteiligung aufgrund von "Kreditgeschäften" vorliegt.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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