Hallo an alle,
melde mich auch mal wieder.
Habe jetzt folgendes Problem:
Wir haben von einem RA eine Kanzlei und dessen Akten übernommen. Und das ist schon grausam.
Jetzt liegt mir eine Akte vor in welcher einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zugestimmt wurde. Die Schuldnerin hat Zahlungen geleistet, zuletzt immer sporadisch. Eigentlich müssen die Zahlungen monatlich erfolgen.
Kann ich diesen Schuldenbereinigungsplan gegenüber der Schuldnerin aufkündigen? Und wie geht es dann weiter? Ich brauche ja dann einen Vollstreckungstitel, welcher ja der Schuldenbereinigungsplan sein müsste. Mir liegt aber nur eine Kopie vor.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Danke im Voraus.
LG Heike
Aufkündigung gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
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Hallo,
das Schuldenbereinigungsverfahren findet statt, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Kommt ein Plan zu Stande, muss der Schuldner die Zahlungen, zu denen er sich verpflichtet hat natürlich auch leisten. Tut er dies nicht oder nur unregelmäßig, ist das Schuldenbereinigungsverfahren gescheitert und die Gläubiger können dann ganz normal ihre gesamten Forderungen wieder vollstrecken.
Bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan müsstet ihr zunächst das "ganz normale" Verfahren durchlaufen, um eure Forderungen zu titulieren, wenn diese noch nicht vorher tituliert waren.
das Schuldenbereinigungsverfahren findet statt, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Kommt ein Plan zu Stande, muss der Schuldner die Zahlungen, zu denen er sich verpflichtet hat natürlich auch leisten. Tut er dies nicht oder nur unregelmäßig, ist das Schuldenbereinigungsverfahren gescheitert und die Gläubiger können dann ganz normal ihre gesamten Forderungen wieder vollstrecken.
Bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan müsstet ihr zunächst das "ganz normale" Verfahren durchlaufen, um eure Forderungen zu titulieren, wenn diese noch nicht vorher tituliert waren.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Danke für Deine schnelle Antwort.
Es ist ja ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, also kann ich die alten Titel verwenden? Ich habe irgendwo gelesen, dass man eine vollstreckbare Ausfertigung des Schuldenbereinigungsplans braucht.
LG Heike
Es ist ja ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, also kann ich die alten Titel verwenden? Ich habe irgendwo gelesen, dass man eine vollstreckbare Ausfertigung des Schuldenbereinigungsplans braucht.
LG Heike
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Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ist wie ein Vergleich. Denke, er muss dann auch so zugestellt werden
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Also doch nicht die alten Titel? Ich habe da echt keinen Plan und meine Kolleginnen auch nicht.
Ich glaube ich rufe mal beim Gericht an.
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- mücki
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Hätte ich noch nicht gehört. Wäre mir auch unlogisch und zwar aus folgendem Grund:
Der Vergleich sagt, wenn Schuldner Summe X in Zeitraum Y zahlt, verzichten wir auf Z % unserer Forderung. Wenn also der Schuldner den Vergleich nicht erfüllt, ist dieser hinfällig und eure Forderungen leben meiner Meinung nach in voller Höhe wieder auf (natürlich abzüglich der geleisteten Zahlungen).
In einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs aus dem Schuldenbereinigungsverfahren kann imho nur die Forderung enthalten sein, die gemäß Vergleich von der Schuldnerin gezahlt werden müsste. Ihr würdet dann also weiterhin auf einen (vermutlich eher großen) Teil eurer Forderungen verzichten.
P.S. Was ich mir vorstellen könnte wäre, dass es sowas wie einen vollstreckbaren Tabellenauszug gibt. Ihr müsst ja mitgeteilt haben, wie hoch eure Forderungen sind. Diese müsste ja in irgendeiner Form festgetellt oder bestätigt sind, damit berechnet werden kann wieviel % davon im Rahmen des Vergleichs getilgt werden.
Der Vergleich sagt, wenn Schuldner Summe X in Zeitraum Y zahlt, verzichten wir auf Z % unserer Forderung. Wenn also der Schuldner den Vergleich nicht erfüllt, ist dieser hinfällig und eure Forderungen leben meiner Meinung nach in voller Höhe wieder auf (natürlich abzüglich der geleisteten Zahlungen).
In einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs aus dem Schuldenbereinigungsverfahren kann imho nur die Forderung enthalten sein, die gemäß Vergleich von der Schuldnerin gezahlt werden müsste. Ihr würdet dann also weiterhin auf einen (vermutlich eher großen) Teil eurer Forderungen verzichten.
P.S. Was ich mir vorstellen könnte wäre, dass es sowas wie einen vollstreckbaren Tabellenauszug gibt. Ihr müsst ja mitgeteilt haben, wie hoch eure Forderungen sind. Diese müsste ja in irgendeiner Form festgetellt oder bestätigt sind, damit berechnet werden kann wieviel % davon im Rahmen des Vergleichs getilgt werden.
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Deine Ausführungen sind plausibel. Also versuche ich es mal einen Tabellenauszug zu beantragen. Oder ich rufe mal beim Gericht an.
Du hast mir sehr geholfen.
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