Ehepaar war im Insolvenzverfahren. Während der Wohlverhaltensphase verstirbt Ehefrau und die Restschuldbefreiung wird nicht erteilt wegen Tod § 299 InsO. Ehemann bekommt Restschuldbefreiung - nun werden Forderungen, welche vor Eröffnung des Insolvenzverfahren der Ehefrau an den Ehemann geltend gemacht, da er das Erbe nicht ausgeschlagen hat. Der Insolvenzgläubiger kann sich demnach ja jetzt einen Tabellenauszug holen, welcher 30 Jahre gültig ist und diesen auf den Rechtsnachfolger doch umschreiben.
Bleibt ihm jetzt nur noch die Anfechtung des Erbes wegen Eigenschaftsirrtums? Oder ist die Forderung mit seiner Restschuldbefreiung damit auch nicht vollstreckbar
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Im voraus danke ich euch für die Mitteilungen.