folgende Situation:
Wir reichen am 07.07.2017 Klage ein und am 09.01.2018 ergeht ein VU. Mit Schreiben vom 13.12.2017 teilt uns der Inso-Verwalter des Gegners mit, dass am 02.11.2017 das Inso-Verfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde. Frist zur Anmeldung unserer Forderung war der 01.12.2017. Ich weiß, dass ich unsere Forderungen nachträglich anmelden kann.
Erste Frage: Muss ich das VU auf den Inso-Verwalter umschreiben lassen?
Zweite Frage: Ich soll nun einen KfB beantragen. Muss ich diesen "normal" beantragen oder ist in diesem Fall der Inso-Verwalter Schuldner?
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Also ich bin ein bisschen verwirrt, weil mein Chef der Meinung ist, dass ich die Titel umschreiben lassen muss.
Ich habe das so aber noch nicht gehört und würde die Titel über den Namen des Schuldners laufen lassen. Was ist denn nun richtig?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)