Ich soll einer Schuldnerberatung eine Forderungsaufstellung zukommen lassen. Trennung nach HF, Zinsen und Kosten.
Vor mehr als 6 Monaten wurde der Schuldner geräumt. Zudem wurde ein Großteil der offenen Forderungen per MB/VB tituliert. Die Räumung wurde ebenfalls anwaltlich beauftragt.
Haltet mich für "merkwürdig", aber kann man titulierte Kosten (RA, Gericht was-weiß-ich) nicht als Hauptforderung geltend machen? Die Idee: die Titulierung wandelt sie um
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Und sind die Kosten der Räumung (GVZin etc.) eine Hauptforderung oder auch bloß Kosten?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Wer jetzt denkt mein Hirn sei weich --> ich bin grippal erkältet, ich stelle tatsächlich gerade alles in Frage
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)