Folgender Fall: Wir haben zunächst für unsere Mandantschaft Forderungen (2 Rechnunge) angemeldet und gegenüber der Gegenseite den Eigentumsvorbehalt bzg. einer weiteren Rechnung geltend gemacht. Danach ist ein Insolvenzplan ergangen, dem wir zugestimmt haben. Der Eigentumsvorbehalt ging ins Leere, weil die gelieferte Sache bereits verbaut, es erfolgte eine "Materialersatzzahlung in HÖhe eines BEtrages xy", den Restbetrag haben wir dann separat nochmals zum Insolverfahren angemeldet....
Nun bin ich mir nicht sicher:
Habe ich hier 3 Rechnungen? und zwar
1. Außergerichtliche Tätigkeit wegen Eigentumsvorbehalt
2. Forderungsanmeldung nach Nr. 3320 (oder tatsächlich 3317??)
3. Tätigkeiten im Insolvenzplanverfahren, dieser verweist nämlich das es eine Sondergebühr zu Nr. 3313 und 3317 ist.
Wird eine außergerichtliche Tätigkeit hier angerechent?? auch bei der Gebühr Nr. 3320???
Danke schon mal für eure hilfe
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