leider bin ich nicht fit im InsO, deshalb meine kurze Frage. Wir haben einen Mahnbescheid gegen die Firma X am 25.03.2015 beantragt. Am 09.04.2015 wurde der MB zugestellt, so dass ich ab 24.04. den VB beantragen könnte. Am 10.04.2015 wurde jedoch zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Firma X angeordnet. Vorläufige Insolvenzverwalterin wurde auch bestellt.
Frage: Da das Insolvenzverfahren ja noch nicht eröffnet ist, könnte ich ja theoretisch den VB noch beantragen oder? Allerdings wird mir das nichts bringen oder seh ich das falsch? Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, kann ich ja auch ohne Titel meine Forderung anmelden. Oder ist auch schon im Insolvenzantragsverfahren nicht mehr möglich, den VB zu beantragen.
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