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AliceImWunderland
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#1

15.12.2014, 11:20

Hallo in die Runde!
Wir haben mit Insolvenz nicht sehr oft zu tun, deshalb habe ich hier eine Frage an die Insolvenzprofis:

Unser Mandant hatte eine Forderung gegen seinen Arbeitgeber (Einzelfirma). Über das Vermögen dieser Einzelfirma ist im Jahr 2007 das Inso-Verfahren eröffnet worden. Die Forderung unserers Mandanten wurde in voller Höhe zur Tabelle festgestellt. Dann haben wir im Laufe der letzten 7 Jahre zwei Mal geringe Zahlungen vom Treuhänder bekommen.

In der ganzen Zeit haben wir weder seitens des Gerichts noch seitens des Treuhänders irgendwelche Mitteilungen erhalten. Jetzt, im Jahr 2014 schickt uns das Gericht kommentarlos den Tabellenauszug und den seinerzeit eingereichten Vollstreckungstitel zurück. Weder auf dem Tabellenauszug noch auf dem Titel sind irgendwelche Vermerke seitens des Gerichts.

Meine Frage ist nun: wird nicht am Ende des Inso-Verfahrens der Titel seitens des Gerichts entwertet?

Wenn ich hier doch den Tabellenauszug habe (was ja für sich ein vollstreckbarer Titel ist) und den Original-Titel, dann könnte ich doch wieder gegen den Schuldner vollstrecken.

Was meint Ihr? Ist es die normale Vorgehensweise des Inso-Gerichts, wie das jetzt gelaufen ist?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Tine Dea
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#2

15.12.2014, 11:50

Die Titel werden ja erst nach vollständigem Abschluss des gesamten Verfahrens herausgegeben (wenn ich mich nicht irre). Schau doch mal in den Insolvenzbekanntmachungen, wie das Verfahren ausgegangen ist. Vielleicht wurde ja die Restschuldbefreiung aufgehoben. Dann kannst du aus deinen Titeln auch wieder vollstrecken...
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AliceImWunderland
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#3

15.12.2014, 12:28

Danke für die Antwort. Im Internet habe ich schon geschaut. Dieses Verfahren ist dort überhaupt nicht mehr zu finden. :augenreib
Ich werde dann mal beim Gericht anrufen und fragen, was es mit der Rücksendung der Unterlagen auf sich hat.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Js123
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#4

15.02.2017, 10:40

:wink1
Ich habe hier auch eine Inso-Sache liegen. Bislang wurde die Restschuldbefreiung nicht aufgehoben.
Wann kommt bei euch so eine Akte ins Archiv? Erst wenn das komplette Inso-Verfahren durch ist?

In meiner Akte hat jetzt der Insolvenzverwalter damals überwiesene Raten des Schuldners von unserer Gläubigerin zurückerlangt. Ich soll jetzt die Akte ablegen, nur habe ich ja den Titel noch in der Akte. Was mache ich mit dem? Angenommen, die Restschuldbefreiung wird aufgehoben, dann kann ich ja wieder vollstrecken. Wenn das dann aber nicht der Fall ist, wer bekommt den dann entwertet zugeschickt? Der Schuldner?

LG und :thx vorab
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#5

15.02.2017, 10:58

Also wenn wir den Beschluß erhalten, wo drin steht, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt hat und diese gegen alle Gläubiger gilt, dann legen wir die Akte ins Archiv, da man dann ja keine Handhabe mehr hat gegen den Schuldner vorzugehen.

Sollte die Restschuldbefreiung aufgehoben werden, musst Du eine vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszuges anfordern und diesen dann an den Schuldner zustellen lassen, damit vollstreckt werden kann. Den Originaltitel musst Du bei Anforderung des Tabellenauszuges mitschicken. Darauf vermerkt dann das Gericht, in welcher Höhe die Forderung vom Insolvenzverwalter festgestellt wurde. Den bekommst Du dann mit der Tabelle zurück. Vollstreckt habe ich dann aber auch nur mit dem Tabellenauszug, den VB also nicht noch mit beigefügt.
Liebe Grüße

Sylvia

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