1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 16.12.2015 nicht aufgelöst worden ist.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.800,00 Euro brutto abzgl. 1.200,00 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2016 zu zahlen.
3. …….. seit dem 01.02.2016
4. ……… seit dem 01.03.2016
5. ……… seit dem 01.04.2016 zu zahlen.
6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Hier meine Fragen:
1.Chef meint, es wird eine schwierige Anmeldung, da das Arbeitsverhältnis ja noch fortbesteht. Hier müsse ich Dinge beachten. Welche?
2.Wenn in einem arbeitsgerichtlichen Urteil steht, dass die Kosten des Rechtsstreits die Beklagte trägt, sind doch nur die Gerichtskosten gemeint, oder? Ich muss hier doch keinen normalen Kostenfestsetzungsantrag stellen?
Dankeeeee schon mal.
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)