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Nicolchen1306
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#1
11.10.2016, 16:52
Kurze Frage an die Experten...
Ich muss evtl. Zwangsversteigerung über einen 1/6 Erbteil einer Schuldnerin beantragen. Aber nur eventuell... (vielleicht habe ich nochmal Glück und mein Chef gibt den Erbteil doch noch frei!)
Er hat mich jetzt damit beauftragt, herauszufinden, ob für die Einleitung / Beantragung der Zwangsversteigerung durch ihn als IV ein Vorschuss fällig wird?! Ich bin überfragt... im Netz bzw. hier habe ich nichts Entsprechendes gefunden. ZV ist nicht so mein Genre!
Weiß jemand mehr?
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Spkie
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#2
12.10.2016, 12:00
Nach meinen Kenntnisstand müsste der Vorschuss bezahlt werden
zunächst werden ja die Gerichtskosten für den Antrag fällig (sind etwas mehr als 100,00 €)
der große Batzen kommt ja für den Gutachter
aber warum will das dein Chef beantragen?
normalerweise kommt der IV doch zu einem Grundbuchgläubiger und wird empfehlen, dass Verfahren durchzuführen...?
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Nicolchen1306
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#3
13.10.2016, 09:01
Objekt steht seit 2012 leer...ist wohl nicht belastet, von daher kann auch kein Grundpfandgläubiger kommen.
Ich bin sowieso für die Freigabe... desolater Zustand etc. Aber er wollte halt wissen welche Kosten entstehen...
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Spkie
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#4
13.10.2016, 12:33
ok....das ist natürlich was anderes.
Also für den Antrag selbst ca. 100,00 € und dann halt die Kosten für den Gutachter (ca. 2.000,00 - 2.500,00 €).
hinzu kommen dann gern auch noch die Veröffentlichungskosten. Ich selbst rechne hier immer mit etwa 3.500,00 - 4.000,00 € Verfahrenskosten
Da bin ich selbst meist auf der sicheren Seite.