ich bin neu hier, weil ich ein Problem mit einem Insolvenzverfahren habe.
Unser Notar war tätig für unseren Mandanten.
Der Mandant hat am 9.11.15 die Insolvenz eröffnet. Am 11.11.15 hat er unseren Notar aufgesucht, um mit ihm einen Vertragsentwurf zu besprechen. Diesen haben wir dann für ihn erstellt (ohne von der Insolvenz zu wissen).
In einer anderen Notariatssache mit dem gleichen Mdten. haben wir dann erfahren, dass er Insolvenz angemeldet hat (ca. Dezember 2015). Darin wurde dann durch meine Kollegin die Forderung angemeldet. Jedoch nicht in der Vertragsentwurfssache.
Die Sache mit dem Vertragsentwurf wurde erst am 01.3.16 abgerechnet.
Dann wurde auch noch eine vollstreckbare Kostennote erstellt.
Die Sache zur Anmeldung der Insolvenzforderung (Vertragsentwurf) wurde mir (ZV-Bereich) dann erst später vorgelegt.
Die Insolvenzanmeldung ist also verspätet erfolgt. Der Insolvenzverwalter hat unsere Forderung bestritten und angegeben, dass Insolvenzforderungen nur solche sind, die vor Insolvenzantrag entstanden sind.
Das ist irgendwie schief gelaufen hier
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Was kann ich denn jetzt tun? Ich bin echt ratlos
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ist die Forderung jetzt angemeldet aber ich kann nicht am Restschuldbefreiungsverfahren teilnehmen und damit ist die Forderung verloren? Oder könnte ich nach Abschluss des Verfahrens aus dem Tabellenauszug vollstrecken? Eigentlich hat der Mandant (Schuldner) ja vorsätzlich Kosten verursacht, weil er Insolvenz angemeldet hat und unsere Tätigkeit trotzdem in Anspruch genommen hat.
Ich bitte um Hilfe.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Pretty Belinda
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)