Hallo ihr Lieben
ich mache noch nicht ganz solange die Insolvenzbearbeitung und bräucht jetzt wirklich mal Hilfe.
Ich muss eine Nachtragsverteilung i.H.v. 3.875,31 € machen, soweit auch kein Problem. Allerdings soll ich einen Vergütungsantrag nach § 6 Abs 1 InsVV einreichen. Hiervon hab ich leider keine Ahnung. Ich habe zwar ein uraltes Beispiel gefunden, aber ob dieses noch stimmt weiß ich leider nicht.
Teilungsmasse: 3.875,31 €
15 % hieraus 581,29 €
Vergütung gemäß § 6 InsVV
davon 0,25 facher Satz € 145,32 €
Auslagen gemäß § 8 III InsVV (15 %) € 21,80 €
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Zwischensumme € 167,12
19 % Mehrwertsteuer € 31,75
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Gesamtsumme € 198,87 €
Kann mir bitte jemand sagen, ob das Beispiel oben noch aktuell ist und wenn nicht, wie ich die Vergütung nach § 6 InsVV abrechne?
im Voraus!
Vergütung nach § 6 InsVV
- Kanzleihund
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Hoffentlich reißt mir unsere liebe Motte für den Tipp nicht den Kopf ab, aber frag mal lieber im Paralleluniversum [www.rechtspflegerforum.de]. Da sind eher die Vergütungscracks unterwegs.
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ist meine ich Ermessenstatsache, je nach Umfang etc
http://www.jusmeum.de/urteil/bgh/530618 ... 9f143c568f
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