Hallo,
im Rahmen eines InsV ist die Zwangsversteigerung des Grundstücks des Schuldners durchgeführt worden. Wir vertreten Gläubiger, für den eine Sicherungshypo eingetragen ist. Forderungen des Gläubigers wurden im InsV unter Vorlage der Originalurkunden angemeldet. Die Urkunden befinden sich noch beim Insolvenverwalter
Jetzt ist Verteilungstermin anberaumt worden.
Muss jetzt mit der Anmeldung der Zahlungsansprüche auch der Originaltitel mit der Sicherungshypothek dem Gericht vorgelegt werden?
ZVG im InsV - Vorlage Urkunden
- Sprengmann
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Ich weiss, dass ich nicht weiss.