RA-Geb. Inso-Anmeldung/Erstattungsanspr. nach Versagung RSB

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ufrosine
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#1

29.04.2016, 10:34

Hallo,

wenn einem Schuldner die RSB während der Wohlverhaltensphase versagt wird
und wir aus einer vors. unerl. Handlung gegen den Schuldner vollstrecken wollen,
was passiert mit den Rechtsanwaltsgebühren für die ursprüngliche Forderungs-
anmeldung?

Bleibt der Gläubiger darauf sitzen? Oder ist eine Festsetzung möglich? Falls nein,
würde der Schuldner auch noch bezüglich dieser Kosten "verschont", obwohl er
gegen seine Pflichten verstoßen hat?

Und noch kurze Zusatzfrage: Die Zinsen laufen bis Inso-Eröffnung und bei Ver-
sagung -so habe ich mal irgendwo gelesen- können die Zinsläufe ganz normal
weiter laufend geltend gemacht werden. Kennt jemand eine Entscheidung dazu?
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kordula32
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#2

29.04.2016, 11:55

da die Insolvenz versagt wurde, blühen alle Forderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind neu auf § 299 InsO. Es können somit die neuen Forderungen mit den alten Forderungen vollstreckt werden. Die Zinsen werden dann auch weiter berechnet. Es handelt sich nicht um ein Parteiverfahren, so dass die Kosten nicht festgesetzt werden können. Der Titel ist dann der Tabellenauszug.
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