ich habe - nachdem unsere Schuldnerin Insolvenzantrag gestellt hat und das Verfahren eröffnet wurde - die Forderung aus Vergleich angemeldet. Immerhin über 4.000 €. Es ist eine Forderung aus Mietvertrag. Soweit so gut.
Jetzt hat unser Mandant die BK-Abrg. für 2014 erstellt. Mit dieser Forderung sind wir nun Neugläubiger. Was mach ich denn jetzt am schlauesten? Die Forderung beträgt nochmal 1.600 €.
Die Schuldnerin ist ziemlich jung, hat ein Kleinkind und ist mit ihrem Laden pleite gegangen. Also daher glaube ich kaum, dass dort überhaupt nochmal was bei rumkommt. Die macht mir eher den Eindruck, dass sie sich demnächst auf Staatskosten ausruht.
Auf jeden Fall würde ich dazu tendieren, wenigstens die Forderung zu titulieren, dann hat man die nächsten 30 Jahre Zeit
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Hab aber keine Ahnung, ob unsere Mdt. nochmal Geld investieren wollen...
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Ich habe gelesen, dass die Forderung anmelden falsch ist. Ich möchte gerne mal die Profimeinungen und -erklärungen hierzu hören.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!
Eure FeldKiel