Hallo,
folgender Fall:
Ein Mandant hatte unsere Rechnung nicht bezahlt und wir haben einen VB erworben. Er hatte dann die e. V. abgegeben.
Da nun drei Jahre rum waren, habe ich wieder angefragt.
Uns wurde nun mitgeteilt, dass über das Vermögen bereits das private Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das Verfahren bereits aufgehoben wurde, das Restschuldbefreiungsverfahren läuft und eine Anmeldung von Forderungen nicht mehr möglich ist.
Ja, und nun?
Woher hätte ich denn wissen sollen, dass der Schuldner ein Privatinsolvenzverfahren beantragt hat? Sind wir hier in der Pflicht gewesen?
Ist es nicht vielmehr so, dass der Schuldner bei der Beantragung unsere Forderung mit hätte erwähnen müssen? Es liegt schließlich ein Titel vor....
Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank!
Marzipankugel
Privatinsolvenz - Wir wurden nicht informiert
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Der Gläubiger muss regelmäßig die Bekanntmachungen checken. Du kannst also nichts mehr machen, es sei denn, Deine Forderung wäre im Verhältnis zu den anderen Forderungen so wesentlich gewesen, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner sie "vergessen" konnte.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Der Gläubiger ist in der Pflicht sich regelmäßig im Internet zu informieren.
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Ihr seid als Gläubiger verpflichtet, regelmäßig nach den Insolvenzen zu schauen. Wenn euch der Schuldner "vergisst", dann hat das für ihn keine Auswirkungen, lediglich für euch, dass ihr nicht mehr anmelden könnt.
Du kannst jetzt lediglich schauen, ob ihm die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Du kannst jetzt lediglich schauen, ob ihm die Restschuldbefreiung erteilt wird.
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Ok danke. Hui, das ist aber doof.
Wie gesagt, wir vollstrecken nur eigene Sachen und haben insgesamt im Büro keine 5 auf uns lautende Vollstreckungstitel. Da checke ich nicht ständig, ob jemand Privatinsolvenz angemeldet hat. Naja, hätte ich wohl mal besser tun sollen.... aber der Aufwand würde hier wohl den Nutzen übersteigen...
Wie gesagt, wir vollstrecken nur eigene Sachen und haben insgesamt im Büro keine 5 auf uns lautende Vollstreckungstitel. Da checke ich nicht ständig, ob jemand Privatinsolvenz angemeldet hat. Naja, hätte ich wohl mal besser tun sollen.... aber der Aufwand würde hier wohl den Nutzen übersteigen...
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wir checken alle 3 Monate. Ist ne Sache von 30 Sek.. Solange man die Akte noch laufen lässt sollte man die Zeit investieren.
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Hallo zusammen,
ich hänge mich hier mal dran. Informiert ihr eure Mandanten über die Verpflichtung, sich über regelmäßig über die Veröffentlichungen zu informieren, wenn ihr die Vollstreckungstitel im Original übersendet?
Wenn ja, wie schreibt ihr das? Mir fällt gerade keine schöne Formulierung ein.
Danke
ich hänge mich hier mal dran. Informiert ihr eure Mandanten über die Verpflichtung, sich über regelmäßig über die Veröffentlichungen zu informieren, wenn ihr die Vollstreckungstitel im Original übersendet?
Wenn ja, wie schreibt ihr das? Mir fällt gerade keine schöne Formulierung ein.
Danke
- Anahid
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Nein, ich informiere meine Mandanten nicht. Denn wenn ich denen die Titel übersende, dann hat der Mandant mitgeteilt, dass er nicht mehr weitermachen möchte und da ist es dann eh egal, ob der Schuldner in die Insolvenz geht oder nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wir übersenden die Vollstreckungsunterlagen mit einem ausführliches Informationsschreiben, das auch den Hinweis darauf enthält, dass der Mandant regelmäßig auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de prüfen sollte, ob der Schuldner Insolvenz angemeldet hat.
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