Forderungsanmeldung

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Sparky11
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#1

22.10.2015, 15:44

Hallo Ihr Lieben,

Unser Mandant ist in Insolvenz, wir haben offenen Honorar zu bekommen, allerdings nicht nach RVG abgerechnet, sondern nach Stundenhonorar. Auch haben wir keine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten geschlossen. Er hat immer brav unsere Kostenrechnungen gezahlt...

Nun jetzt meine Frage, bekomm ich das vom Insolvenzverwalter um den Kopf "geschlagen"? Kennt sich da jemand aus?

Vielen Lieben Dank
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Kanzleihund
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#2

22.10.2015, 15:56

Das kann man pauschal nicht sagen. Meldet Eure Forderung einfach an (Versuch macht bekanntlich klux) und wenn der Insolvenzverwalter "nein" sagt, dann steht Euch wohl zumindest das RVG-Honorar zu.
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Maddien
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#3

22.10.2015, 15:59

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es da gerade nichts anzumelden.

Ob der Insolvenzverwalter beim Durchsehen der Unterlagen auf Euch stoßen wird, kann hier keiner voraussehen :) Dann müsste er Euch nachweisen, dass Ihr den erhaltenen BEtrag nicht oder nicht in dieser Höhe hättet beanspruchen dürfen usw.
läuft...
:huch
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Lämmchen
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#4

22.10.2015, 16:02

Maddien hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstehe, gibt es da gerade nichts anzumelden.
Ich habe es so verstanden, dass bisher immer alles gezahlt wurde ohne Vergütungsvereinbarung, jetzt aber noch offene Rechnungen da sind.

Ich würde die Rechnungen auch anmelden und notfalls - wie Kanzleihund schreibt - dürften Euch zumindest die RVG-Gebühren zustehen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Maddien
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#5

22.10.2015, 16:03

Achja.. "zu bekommen". Verdammt, wo ist mein Kaffee...
läuft...
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