falsche vollstreckbare Ausfertigung Insolvenztabelle

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TrudchenLE
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#1

02.06.2015, 13:53

Hallo Leute brauch mal eure Hilfe.

Wir haben zur Insolvenztabelle unsere Forderung nebst Zinsen und Kosten aus vorsätzlich unerlaubter Handlung angemeldet. Dagegen war der Schuldner in Widerspruch gegangen... letztlich hat aber das AG Leipzig festgestellt, dass unsere angemeldeten Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung resultieren.

Ich habe jetzt mit diesem Urteil eine vollstreckbare Ausfertigung des Insolvenztabellenauszuges beantragt.

Der kam heute ABER (!!!) die vorsätzlich unerlaubte Handlung wurde - entgegen dem Urteil - nur auf die angemeldete Hauptforderung angewendet.

Was muss ich jetzt machen?? Mit Erinnerung gegen die Vollstreckungsklausel bin ich nicht glücklich, wir sind ja schließlich nicht der Schuldner...

Brauche bitte eure Hilfe - laufen doch bestimmt auch Fristen!
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advocatus diaboli
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#2

05.06.2015, 22:41

Fristen sehe ich hier keine.

Du schickst das Urteil des Amtsgerichts und den vollstreckbaren Tabellenauszug ans Insolvenzgericht mit dem Hinweis, dass nach dem Urteil des Amtsgerichts auch Zinsen und Kosten aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung resultieren (so habe ich das verstanden) und daher dies auch bei den Bemerkungen/Berichtigungen im Tabellenauszug sowie in der Vollstreckungsklausel entsprechend zu berücksichtigen ist.

Wenn das so tituliert wurde, ist es vom Insolvenzgericht auch so zu berücksichtigen.
TrudchenLE
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#3

11.06.2015, 10:48

Danke - doch so einfach :yeah
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