Insoverf ja oder nein?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Tine Dea
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#11

28.05.2015, 12:02

Sofern der Vergleich gerichtlich geschlossen wurde, ist das ein rechtskräftiger Titel, der, wie mrsgoalkeeper in #4 schon geschrieben, hat, der höchsten Verjährung unterliegt...also 30 Jahre!
Bu toil leam a dhol gu Alba
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#12

28.05.2015, 12:49

Wenn ein InsO-Verfahren eröffnet worden wäre, hättet Ihr bestimmt längst ein Schreiben des IVs bekommen wegen der Insolvenzanfechtung... Die erste Rate fiele nämlich in den Anfechtungsrelevanten Zeitraum...
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Kanzleihund
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#13

28.05.2015, 18:05

Die Frage bei § 64 GmbHG ist doch, welche Zahlungen nicht geleistet wurden.
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