Ich kann Dir nicht sagen, wie schnell die Löschung erfolgt. Das liegt bestimmt am Arbeitsanfall des zuständigen Registergerichts.
Sag mal, wurde von Euch eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet. Dann könnt Ihr nämlich beim zuständigen Insolvenzgericht Akteneinsicht beantragen oder die vom Insolvenzverwalter vorher zwingend eingereichten Schlussunterlagen anfordern. Dann seht ihr gleich, ob es überhaupt noch irgendein Vermögen der Gesellschaft, in das ihr vollstrecken könntet, gibt.
Einstellung nach § 207 InsO, was nun?
- Kanzleihund
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@ Kanzleihund:
ja, wir haben die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet.
Dann werde ich mal die Schlussunterlagen anfordern!![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
ja, wir haben die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet.
Dann werde ich mal die Schlussunterlagen anfordern!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!