Bei einer Einstellung nach § 207 InsO dürfte allerdings wahrscheinlich nicht viel vorhanden sein, in das man erfolgreich vollstrecken könnte.
Wenn der Gegner eine juristische Person ist, wird demnächst auch die Löschung wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister folgen.
Einstellung nach § 207 InsO, was nun?
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Merkwürdig . Eine Einstellung nach § 207 InsO schließt die Restschuldbefreiung aus. Ich würde mal beim Insolvenzgericht nachfragen, was da Sache ist. Wurde trotz § 207 InsO tatsächlich Restschuldbefreiung erteilt, bist Du wahrscheinlich daran gebunden.
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Hab nochmals nachgeschaut, da steht auch bei Verwalterinfo:
DAs Verfahren wurde gem. Beschluss vom ........(Einstellung mangels deckender Masse) eingestellt.
Aber die Wohlverhaltensphase läuft bis 2016!?
Komisch
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Aber die Wohlverhaltensphase läuft bis 2016!?
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Was ist mit einer möglichen Kostenstundung
MISTERIÖS
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Es liegt keine Kostenstundung vor, nachdem der Schuldner nicht den Obligenheiten nachkam. Die Restschuld wurde nicht erteilt. Wurde noch nicht im Internet rausgemacht.
Also kann ich wieder vollstrecken
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kannst DuRA-mw hat geschrieben:Also kann ich wieder vollstrecken
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- Gretchen
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Halloooo,
ich greife das Thema nochmal auf...
Auch ich habe einfach überhaupt keine Ahnung von Insolvenz. Dementsprechend selten kommen solche Fälle auf meinen Tisch und jetzt habe ich keinen blassen Schimmer, wie es weitergeht.
Mir liegt ein Beschluss vom 05.11.2014 vor, Einstellung nach § 207 InsO. Da es sich bei dem Schuldner jedoch um eine GmbH handelt, hätte ich gerne gewusst, wie lange es etwa dauern wird, bis die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wird. Das ist nämlich bis jetzt noch nicht passiert.
Lohnt es sich, jetzt noch einen vollstreckbaren Tabellenauszug anzufordern?
Viele Grüße
Gretchen
ich greife das Thema nochmal auf...
Auch ich habe einfach überhaupt keine Ahnung von Insolvenz. Dementsprechend selten kommen solche Fälle auf meinen Tisch und jetzt habe ich keinen blassen Schimmer, wie es weitergeht.
Mir liegt ein Beschluss vom 05.11.2014 vor, Einstellung nach § 207 InsO. Da es sich bei dem Schuldner jedoch um eine GmbH handelt, hätte ich gerne gewusst, wie lange es etwa dauern wird, bis die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wird. Das ist nämlich bis jetzt noch nicht passiert.
Lohnt es sich, jetzt noch einen vollstreckbaren Tabellenauszug anzufordern?
Viele Grüße
Gretchen
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!