Ware bestellt trotz Insolvenzverfahren

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B.roeller
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#1

25.11.2014, 13:39

Schuldner bestellte im Jahre 2013 Ware. Insolvenzverfahren wurde im Jahre 2010 eröffnet.

Nun schreibt uns der Insoverwalter an, dass er diese Warenbestellung gar nicht freigegeben hat.

Leistungen müssen wir mit Insoschuldner direkt abrechnen.

Wie geht man so etwas an ? Es handelt sich hier um ein Schuldner der ein Gewerbebetrieb hat(Optiker) Warenlieferung waren Brillengestelle.

Wie kommen wir ans Geld?
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Kanzleihund
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#2

25.11.2014, 13:48

Indem ihr entweder den Eigentumsvorbehalt geltend macht oder von dem Schuldner Zahlung verlangt.

Wenn ein Selbständiger "in Insolvenz geht", kann der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden. Geschieht dies durch den Insolvenzverwalter, was hier scheinbar nicht passiert ist, müsst ihr die Forderungen gegenüber der Insolvenzmasse geltend machen. Ist allein der Schuldner für seinen Geschäftsbetrieb verantwortlich, muss er die daraus entstehenden Neuverbindlichkeiten vollständig bezahlen. Diese nehmen an der Restschuldbefreiung nicht teil!
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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