Mdt insolvent, Gerichtsverf ruht-was ist mit unseren Kosten?

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Toniontour
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#1

05.11.2014, 14:26

Hi,

wir vertreten eine Firma. Diese ist Beklagte in einem Verfahren. Die Firma hat Insolvenz angemeldet, das Verfahren ruht auf Antrag der Kläger nun. Meine Frage: Wie komme ich nun an unsere Gebühren? Mache ich einen KFA gg. den Mandanten? Geht das überhaupt, wenn Verfahren nur ruht, aber noch nicht beendet ist?

Frist zur Anmeldung der Forderungen im InsoVerfahren ist rum, da sollte ich aber auch nix anmelden.

Oder schicke ich dem InsoVerwalter nun unsere RG? (die Sache wurde noch gar nicht abgerechnet)

Danke Euch :-)
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Tine Dea
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#2

05.11.2014, 14:50

Ich bin zwar keine Expertin im InsoVerfahren aber da eure Gebühren vor Eröffnung des InsoVerfahrens entstanden sind, dürften diese auch eine Insolvenzforderung darstellen. Im schlimmsten Fall seht ihr also gar kein Geld für eure Arbeit. Eine Titulierung ist nach Eröffung des InsoVerfahrens nicht mehr möglich.

Zudem habe ich erst gestern in einem anderen Thread gelesen, dass ihr theoretisch nach § 117 InsO nicht mehr mandatiert sein dürftet.
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Riverside
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#3

06.11.2014, 09:01

Ich würde die Gebühren als Insolvenzforderung anmelden, Anmeldung ist noch bis Schlusstermin als nachträgliche Anmeldung möglich, kostet jedoch Gerichtskosten (20 € meine ich), § 177 InsO
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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