Hallo Leute,
hab von Insolvenz nicht wirklich viel Ahnung und folgendes Problem:
Unser Mandant erteilte uns im Juli 2014 das Mandat, Unterhaltsansprüche (Ausbildungsunterhalt) gegenüber seinem Vater geltend zu machen. Für die außergerichtliche Bearbeitung brachte er uns einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe; die 15 EUR zahlte er jedoch trotz mehrfacher Erinnerungen nicht.
Nun meldet er sich auch gar nicht mehr bei uns.
In den Insolvenzbekanntmachungen sah ich nun, dass Ende Oktober 2014 das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde.
Aufgrund der Insolvenz dürfen wir doch seine Ansprüche nicht gerichtlich geltend machen, oder?
Der Insolvenzverwalter ist doch dafür gar nicht zuständig, oder sehe ich das falsch? Kann er uns ggf. damit beauftragen?
Können die EUR 15 zur Tabelle angemeldet werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Mandant ist insolvent - Auswirkung auf Mandatsverhältnis?
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Für das bestehende Mandatsverhältnis gilt §§ 115, 116 InsO. Ihr dürftet derzeit also gar nicht mehr mandatiert sein.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")