Hallo Zusammen,
Ich brauche dringend eure Hilfe:
Mandant (M) hat im Mai 2013 Privatdarlehen an Schuldner (S) ausgegeben. Vertrag gefertigt. Schuldner hat zur Sicherung des Darlehens einen "Abtretungsvertrag" unterschrieben, wonach er seine Lebensversicherung an den Gläubiger abtritt.
Nun wurde am 31.07.2014 Insolvenz eröffnet und ich soll die Forderung anmelden. Kann ich diese Abtretung der Lebensversicherung als ab- oder ausgesonderte Befriedigung geltend machen, wenn ja, welche Unterlagen sind beizufügen?
Danke schon mal für Eure Hilfe!
Hilfe! Ab- oder Aussonderung, abgetretene Lebensversicherung
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- Foren-Praktikant(in)
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http://www.brennecke.pro/79522/Abtretun ... -Insolvenz
Hier mal ein Link. Demnach wäre es ein Aussonderungsrecht. Schau mal, ob´s passt.
Viele Grüße
Hier mal ein Link. Demnach wäre es ein Aussonderungsrecht. Schau mal, ob´s passt.
Viele Grüße
- Kanzleihund
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Nein. Sicherungsabtretungen begründen lediglich ein Absonderungsrecht. Beizufügen ist der Darlehensvertrag und die Abtretungserklärung.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")