Insoanmeldung

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
tiko73

#11

09.09.2014, 18:14

Die Frage ist, war schon der Schlusstermin?
Dann kann nicht mehr angemeldet werden. Bis zum Schlusstermin kann noch nachträglich gegen 15 € (?) GK angemeldet werden.
Wenn nicht mehr angemeldet werden kann, Akte für nach Ablauf der WVP auf WV legen und dann bei Gericht nachfragen, ob RSB erteilt wurde. Falls ja, Akte in die große Rundablage; falls nein, sollte eine ZV wieder möglich sein.
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#12

10.09.2014, 09:51

Ach supi Danke!
arianka
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 28.08.2014, 20:36
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: NoRa / NT

#13

10.09.2014, 18:55

Das ist leider die Wahrheit.
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#14

23.12.2014, 14:03

Hallo Leute,

also habe bei einem Schuldner das Mahnverfahren eingeleitet. Jetzt krieg ich die Info, dass die Insolvenz eröffnet wurde. WOllte jetzt die Forderung anmelden. Muss ich den MB zurück nehmen und werden die uns entstandene GK zurück überwiesen?

LG
Antworten